Hallo,
ein guter Kumpel von mir würde sich gerne als Dolmetscher selbstständig machen (Freiberufler).
Er befasst sich zurzeit auch mit der Planung und muss sich nun auch um eine Hilfe für die Buchhaltung kümmern.
Er meint, er brächte einen Buchhalter, da er ja die doppelte Buchhaltung machen muss und sich damit nicht auskennt.
Ist das nicht so, dass er die doppelte Buchhaltung gar nicht machen muss, da er ja Freiberufler ist?
LG
Hey
Also als Dolmetscher zählt er ja zu den freien Berufen.
Das heißt, er ist berechtigt zur Einnahmen-Ausgaben Rechnung und muss die doppelte Buchführung somit nicht machen.
Bei der Einnahmen-Ausgaben Rechnung werden nur die betrieblichen Einnahmen und Ausgaben berücksichtigt, die innerhalb eines Jahres bar oder über ein Konto dazu oder weggekommen sind.
Schlag deinem Kumpel doch mal diese Seite hier vor:
https://www.fibu-gloser.at/meine-dienstl...sgaben-rechner/
Da kann er sich besser informieren.
Grüße!
Dein Kumpel hat recht: Als Freiberufler ist er grundsätzlich nicht verpflichtet, eine doppelte Buchführung (Bilanzierung) zu machen. Er kann seine Buchhaltung mit einer einfachen Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erledigen. Diese Methode ist unkompliziert und erfordert keine speziellen Buchhaltungskenntnisse. Dabei werden lediglich die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt, ohne dass eine detaillierte Bilanz erstellt werden muss.
Die doppelte Buchführung ist nur dann erforderlich, wenn bestimmte Umsatz- oder Gewinngrenzen überschritten werden oder wenn der Freiberufler freiwillig eine detailliertere Buchführung wählen möchte. In den meisten Fällen reicht für Freiberufler die EÜR aus.
Wenn dein Kumpel dennoch Unterstützung bei seiner Buchhaltung sucht, kann er Zahlwerker
in Betracht ziehen. Diese Plattform bietet speziell für Freiberufler und Selbstständige eine einfache und effiziente Lösung zur Buchhaltung an. Dort kann er seine Einnahmen und Ausgaben digital erfassen und die EÜR erstellen, ohne sich mit komplexen Buchführungsmethoden auseinandersetzen zu müssen. Soll er hier schauen
https://zahlwerker.de/
Für Freiberufler reicht fast immer die EÜR und keine doppelte Buchführung, solange keine Umsatzgrenzen gerissen werden. Viele unterschätzen aber die spätere Abrechnung, vor allem wenn es um Firmenkunden oder Institutionen geht. Ab 2026 kommt zusätzlich die Pflicht zu elektronischen Rechnungsformaten im B2B-Bereich dazu, deshalb lohnt es sich, den Rechnungsprozess gleich richtig aufzusetzen.
Wenn er mal schauen will, wie so eine elektronische Rechnung aussieht:
E-Rechnung kostenlos erstellen