Hallo,
ich habe eigentlich immer gedacht, dass man als Unternehmen keine Steuer zu zahlen hat.
Haben daher, da es günstiger ist, in Polen ein paar Bestellungen für Material gemacht.
Sind auch angekommen und als wir die Rechnung gesehen haben, waren wir dann ein wenig überrascht, da uns auch die Steuer in Rechnung gestellt wurde.
Muss ich die jetzt doch zahlen?
Hi,
du hast aber recht, und zwar müssen Unternehmen keine Steuer, also die Vorsteuer bezahlen.
Das gilt aber nicht nur hier bei uns, sondern in der ganzen EU.
Das heißt, dass du demnach in Polen auch nicht die Steuer bezahlen müsstest. Aber das wird etwas anders handgehabt.
Und zwar bezahlst du die komplette Rechnung inkl. Steuer. Aber die Steuer kannst du dir dann vom Finanzamt erstatten lassen.
Das kannst du auf dieser Seite nachlesen:
https://www.gevestor.de/details/vorsteuer-eu-667646.html
Da habe ich zwei Optionen für dich. Zum einen, du sprichst mit einem Steuerberater, der kann dir zu 100% die passende Antwort darauf geben. Wenn du das aber nicht möchtest und selbst recherchieren willst, dann lese dir mal diese Seite auf
https://www.xn--steuererklrung-fib.expert/ durch. Dort findest du ALLES über die Steuer und deren passenden Anlagen. Es gibt zu allen eine Erklärung und vielleicht bringt dich das etwas weiter.
Das ist ein Thema, das viele Unternehmer am Anfang überrascht. Grundsätzlich gilt: Auch als Unternehmen muss man auf Waren aus dem EU-Ausland die Mehrwertsteuer beachten, auch wenn man selbst vorsteuerabzugsberechtigt ist. Wenn ihr in Polen bestellt habt, kann es sein, dass der Verkäufer die polnische Umsatzsteuer ausgewiesen hat. Je nachdem, ob ihr als Unternehmer eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben habt, hätte die Lieferung innergemeinschaftlich steuerfrei erfolgen können – das nennt man „Reverse-Charge-Verfahren“.
Wenn die Rechnung bereits die polnische Steuer enthält, könnt ihr diese unter bestimmten Bedingungen in Deutschland als Vorsteuer geltend machen, müsst sie aber zunächst begleichen. Es lohnt sich also auf jeden Fall, das genau zu prüfen, um doppelte Besteuerung zu vermeiden.
Für eine verlässliche und rechtssichere Auskunft ist es sinnvoll, einen Steuerberater zu konsultieren, der sich mit grenzüberschreitenden Lieferungen und Mehrwertsteuer auskennt:
https://www.steuerberater-bayern.de/
So könnt ihr sicherstellen, dass ihr alles korrekt abrechnet, keine Strafen riskiert und gleichzeitig eure Vorsteuer richtig geltend macht. Viele Unternehmer unterschätzen gerade am Anfang die Regeln für EU-Lieferungen, daher lohnt sich fachlicher Rat in jedem Fall.
Hey
das Thema Steuern bei Bestellungen aus Polen hängt stark davon ab, ob du privat oder gewerblich bestellst und ob du bei einem Händler oder von privat kaufst.
Wenn du privat bei einem polnischen Online-Shop bestellst, ist es in der Regel so, dass die Mehrwertsteuer bereits im Preis enthalten ist (meist polnische MwSt.) und du normalerweise keine zusätzliche Steuer in Deutschland zahlen musst, weil es sich um eine Lieferung innerhalb der EU handelt.
Anders kann es aussehen, wenn du gewerblich bestellst oder regelmäßig Waren einkaufst – dann können Themen wie innergemeinschaftlicher Erwerb, Reverse Charge oder Umsatzsteuer-Meldungen relevant werden. Das wird schnell unübersichtlich, deshalb lassen viele das lieber einmal kurz prüfen.
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, kann dir ein Steuerberater schnell sagen, was in deinem Fall gilt – zum Bsp hier:
https://www.stb-jantzen.de/