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Hallo,
vor einiger Zeit ist mein Opa nach langer Krankheit verstorben. Immerhin leidet er jetzt nicht mehr und ist an einem besseren Ort.
Wir haben uns um die alte Wohnung von ihm gekümmert und sie gekündigt, und müssen sie dann noch räumen.
Da wir auch einen Notar einschalten müssen, was das Erbe betrifft, wollte ich fragen, was denn eigentlich als Erbe gilt bzw. was man erben kann.
Gehört da bspw. auch Schmuck, falls wir beim Aufräumen was finden?
In der Regel wird ein Gerichtskommisionär beauftragt, der das Verlassenschaftsverfahren eröffnet und sich auch darum kümmert.
Er (oder sie) muss dann ermitteln bzw. schätzen, wie hoch der Wert der Verlassenschaft ist. Mit Verlassenschaft ist das Erbe gemeint. Das kann sowohl materiell als auch immateriell sein.
Materielle Vermögenswerte sind beispielsweise Bargeld, Bankkonten, Schmuck, Goldbarren, Immobilien, Auto, Teppiche, Gemälde usw. Immaterielle Vermögenswerte sind bspw. Wertpapiere oder Versicherungen. Auch Rentenzahlungen können vererbt werden.
Mehr zu dem Thema kannst du hier nachlesen: https://raeumungen.at/verlassenschaft-schaetzung/
Ja, zum Erbe gehört auch Schmuck und alle Habseligkeiten .. Wozu soll es sonst zählen? Meine Oma hat vor ihrem Tod so viel Schmuck an die weiblichen "Erben" verteilt, das war schön weil man die Stücke dann noch während der Lebzeit der Person bekommt und sie damit verbindet, und nicht unbedingt mit dem Tod ...
Ja, Schmuck gehört definitiv dazu, meine Vorredner haben dir da schon ausführliche Informationen erteilt.
Hallo!
Wenn man sich unsicher ist, wendet man sich am besten an einen Fachmann. Zum Beispiel einen Notar.
Ich selber war auch auf der Suche nach einem guten Notar, der mich in einer Angelegenheit beraten kann.
Habe mir dann auch die notarielle Beglaubigung Kosten angesehen, die können von Notar zu Notar variieren.
Aber lieber so auf Nummer sicher gehen, bevor man dann auch was falsch macht.
Wenn du also willst, kannst du dich gerne dort umschauen.
LG
Hallo,
zunächst mein herzliches Beileid zum Verlust deines Opas. Es ist schön zu lesen, dass ihr euch so sorgsam um alles kümmert – sowohl um seine Wohnung als auch um die Regelung des Nachlasses.
Zur Frage, was eigentlich alles zum Erbe gehört: Grundsätzlich umfasst eine Erbschaft den gesamten Nachlass des Verstorbenen – das heißt, sämtliches Vermögen und auch mögliche Schulden. Dazu zählen unter anderem Bankguthaben, Immobilien, persönliche Gegenstände wie Möbel und Kleidung, aber auch Wertgegenstände wie Schmuck. Wenn ihr beim Räumen also Schmuckstücke findet, gehören diese genauso zum Erbe wie beispielsweise sein Auto oder sein Sparbuch.
Es ist wichtig zu wissen, dass mit dem Annehmen des Erbes nicht nur die Werte, sondern auch mögliche Verbindlichkeiten übernommen werden. Deshalb ist es durchaus sinnvoll, sich vorab einen Überblick über das Vermögen und mögliche Schulden zu verschaffen – gegebenenfalls sogar über eine Nachlassverwalterin oder einen Notar.
Ausführliche Informationen dazu, was genau vererbt wird und wie das juristisch zu handhaben ist, bietet dieser Artikel der Kanzlei Hirschberg, hierfür zur Seite. Dort wird anschaulich erklärt, was zum Erbe zählt, wie der Ablauf ist und worauf Erben achten sollten – auch im Hinblick auf Wertsachen wie Schmuck.
Alles Gute für euch in dieser herausfordernden Zeit.
Hallo und erstmal mein herzliches Beileid.
Es ist gut, dass ihr euch jetzt Schritt für Schritt um die Dinge kümmert – Wohnung, Kündigung und auch die rechtlichen Fragen rund ums Erbe. Genau da, wo ihr gerade steht, stellen sich viele ähnliche Fragen, und es ist völlig normal, dass man nicht sofort weiß, was genau eigentlich zum Erbe gehört und wie man damit umgehen soll.
Grundsätzlich gilt: Alles, was deinem Opa rechtlich gehört hat, gehört auch zum Nachlass – das kann also sowohl die Wohnung selbst (sofern er etwa Eigentümer war), Kontoguthaben, Möbel, aber auch persönliche Gegenstände wie Schmuck, Uhren oder alte Sammlerstücke sein, die ihr beim Aufräumen findet. Selbst scheinbar „kleine“ Dinge zählen zum Nachlass, weil sie einen Wert haben oder rechtlich zuzuordnen sind. Selbst bei sentimentalem Wert wie Fotos oder Erinnerungsstücken gilt: Das gehört erst einmal zum Nachlass und wird im Rahmen der Erbregelung behandelt.
Wie genau das Erbe verteilt wird, hängt davon ab, ob ein Testament vorhanden ist, wer die Erben sind und in welchem Verhältnis sie zueinander stehen. Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge, mit Testament wird nach den Vorgaben darin verteilt. Hier kann es schnell kompliziert werden, wenn zum Beispiel mehrere Erben vorhanden sind oder Unsicherheiten bestehen, was genau zum Nachlass zählt. Genau deshalb ist es sinnvoll, einen Notar oder eine fachkundige Rechtsberatung einzuschalten – der kann klar und rechtssicher sagen, was im Einzelfall gilt, wie der Nachlass aufgeteilt wird und welche Pflichten auf euch zukommen.
Wenn du dich vorab schon einmal ein bisschen informieren willst, was so alles zum Erbe zählt, wie Erbfolgen funktionieren und was rechtlich zu beachten ist, kann es hilfreich sein, sich bei einer spezialisierten Rechtsberatung umzusehen. Ein Beispiel dafür findest du hier: hier verlinkt
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