Ich wende mich mit einem wichtigen Anliegen an euch:
Wahlcomputer verbreiten sich immer mehr in Deutschland obwohl deren Verwendung mehr als bedenklich ist. Seit dem 6. Oktober 2006 gibt es eine Bundestagspetition, in der Tobias Hahn die ersatzlose Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Stimmabgabe mit Wahlgeräten) fordert.
Hier abstimmen: Bundestagspetition "ersatzlose Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Stimmabgabe mit Wahlgeräten)"
Zu den Details
Spätestens seit die niederländische Vereinigung vertrouwen stemcomputers niet ("Wir vertrauen Wahlcomputern nicht") und der deutsche Chaos Computer Club im niederländischen Fernsehen gezeigt haben, wie man Wahlcomputer manipulieren kann, sollte sich auch der Gesetzgeber dringend überlegen, ob er der Wählerschaft wirklich Wahlcomputer zumuten will. Erreicht die Petition mehr als 50000 Stimmen bis zum 28.11.2006, ist eine öffentliche Anhörung des Petenten im Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vorgesehen. (Bericht des Petitionsausschusses, 8.4.4).
Nach einer Wahl im niederländischen, bei der ein Außenseiterkandidat in einem von drei Wahllokalen etwa 180 Stimmen bekam und in den beiden anderen Lokalen nur 11 Stimmen erhielt, erklärt der Hersteller, was man dazu machen muss. Daran auch erkennt man, dass man nichteinmal etwas von Computern verstehen muss um eine Wahl zu manipulieren.
Zwischen dem Einsatz von Wahlcomputern und dem Grundgesetz bestehen kaum lösbare Konflikte, ich zähle mal einige auf:
- Das Grundgesetz fordert geheime Wahlen - Wahlcomputer erzeugen elektromagnetische Abstrahlungen, aus denen sich in einiger Entfernung noch die eben abgegebene Stimme ermitteln lässt.
- Das Grundgesetz fordert öffentliche Wahlen, das heißt, dass sich jeder Bürger von vor dem Verschließen der leeren Wahlurne bis zur fertigstellung der Auszählung und der Veröffentlichung des Wahlergebnisses ununterbrochen vom Ordnungsgemäßen Ablauf überzeugen dürfen. - Wahlcomputer beginnen in einem der Allgemeinheit nicht zugänglichen Status und niemand kann das korrekte Zählen überwachen. Weiter ist es dem Wähler selbst nicht möglich, sich davon zu überzeugen, dass seine eben abgegebene Stimme korrekt gezählt wird.
- Wahlmaschinen sind leicht manipulierbar (siehe oben) - hinzu kommt, dass die Wahlmaschinen weder von der Wählerschaft (Informatiker und andere Fachleute ausgenommen) kritisch betrachtet werden, noch von den Wahlhelfern, deren Aufgabe das eigentlich ist (Bericht der CCC-Wahlbeobachtergruppe von der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus).
- Zum Öffentlichkeitsgrundsatz zählt natürlich auch fehlende Quellenoffenheit der Wahlcomputersoftware. Nur Quellenoffene Software kann theoretisch von jedem beurteilt werden. Bei dem Punkt ist auch die Unkäuflichkeit der Wahlcomputer selbst ein Problem - der "Normalsterbliche" muss sich auf das (offensichtlich minderwertige) Urteil der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt PTB verlassen, wenn diese nach der Prüfung eines einzigen Wahlgerätes ihr Urteil auf alle Stücke ausdehnt. Die notwendigen Programmier- und Lesegeräte werden bei der Abnahme ganz ignoriert.
- Die Nachprüfbarkeit einer Wahl ist in keiner Weise bei Wahlcomputern, wie den hier in Deutschland eingesezten, möglich - mal abgesehen von der Möglichkeit, die unter Umständen manipuliert abgespeicherten Stimmen nachzuzählen.
Folgendes Beispiel schildert die Problematik meiner Meinung nach passend:
Man stelle sich mal vor die Lottozahlen würde nicht mehr mit einem mechanischen Gerät gezogen werden, sondern mit einem "Ziehungscomputer" der einfach 6 unterschiedliche Zufallszahlen im Bereich 1-49 ausspuckt. Während man dann mit seinem 10 Euro Lottoschein Samstags vor dem Fernseher sitzt hätte man ständig das ungute Gefühl, dass jeder zweite Gewinn sowieso an einen Spezi der Lottogesellschaft geht, Aufsichtsbeamter hin oder her. Genau deshalb gibt es keinen Ziehungscomputer, obwohl dieser weniger fehleranfällig und billiger wäre als das mechanische Ziehungsgerät. Ausserdem hätten die Tipper das Ergebnis schneller. Das Misstrauen wäre einfach zu groß, die Zahl der Lottospieler würde deutlich zurückgehen. Wahlcomputer sind ähnlich, hier kann man im Gegensatz zu einer Urnenwahl, die man vollständig beobachten kann und darf, nicht nachvollziehen wie es zu dem Endergebnis kommt.
weitere Links:
Bundestagspetition "ersatzlose Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Stimmabgabe mit Wahlgeräten)"
Chaosradio 117 - Der schleichende Untergang der öffentlichen Kontrolle
CCC Wiki - Wahlmaschinen
CCC Hauptseite mit einigen News zum Thema aus jüngster Vergangenheit
Jungewelt.de: jede Playstation ist besser gesichert
Der Wahlschrank
Wahlrecht.de: Wahlcomputer
Piratenpartei Deutschland: Wahlcomputer
Stern.de: Wagnis Wahlmaschine
c't: „Die Nicht-Lösung eines nicht existierenden Problems“
Zeit.de: Prozente nach belieben
Heute.de: "Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht möglich"
Verbreitet dieses Anliegen bitte unter euren Bekannten: E-Mail-Vorlage
Ich will nicht hoffen, dass die Wahlurne auch in Deutschland zu Grabe getragen wird!
Wahlcomputer verbreiten sich immer mehr in Deutschland obwohl deren Verwendung mehr als bedenklich ist. Seit dem 6. Oktober 2006 gibt es eine Bundestagspetition, in der Tobias Hahn die ersatzlose Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Stimmabgabe mit Wahlgeräten) fordert.
Hier abstimmen: Bundestagspetition "ersatzlose Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Stimmabgabe mit Wahlgeräten)"
Zu den Details
Spätestens seit die niederländische Vereinigung vertrouwen stemcomputers niet ("Wir vertrauen Wahlcomputern nicht") und der deutsche Chaos Computer Club im niederländischen Fernsehen gezeigt haben, wie man Wahlcomputer manipulieren kann, sollte sich auch der Gesetzgeber dringend überlegen, ob er der Wählerschaft wirklich Wahlcomputer zumuten will. Erreicht die Petition mehr als 50000 Stimmen bis zum 28.11.2006, ist eine öffentliche Anhörung des Petenten im Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages vorgesehen. (Bericht des Petitionsausschusses, 8.4.4).
Nach einer Wahl im niederländischen, bei der ein Außenseiterkandidat in einem von drei Wahllokalen etwa 180 Stimmen bekam und in den beiden anderen Lokalen nur 11 Stimmen erhielt, erklärt der Hersteller, was man dazu machen muss. Daran auch erkennt man, dass man nichteinmal etwas von Computern verstehen muss um eine Wahl zu manipulieren.
Zwischen dem Einsatz von Wahlcomputern und dem Grundgesetz bestehen kaum lösbare Konflikte, ich zähle mal einige auf:
- Das Grundgesetz fordert geheime Wahlen - Wahlcomputer erzeugen elektromagnetische Abstrahlungen, aus denen sich in einiger Entfernung noch die eben abgegebene Stimme ermitteln lässt.
- Das Grundgesetz fordert öffentliche Wahlen, das heißt, dass sich jeder Bürger von vor dem Verschließen der leeren Wahlurne bis zur fertigstellung der Auszählung und der Veröffentlichung des Wahlergebnisses ununterbrochen vom Ordnungsgemäßen Ablauf überzeugen dürfen. - Wahlcomputer beginnen in einem der Allgemeinheit nicht zugänglichen Status und niemand kann das korrekte Zählen überwachen. Weiter ist es dem Wähler selbst nicht möglich, sich davon zu überzeugen, dass seine eben abgegebene Stimme korrekt gezählt wird.
- Wahlmaschinen sind leicht manipulierbar (siehe oben) - hinzu kommt, dass die Wahlmaschinen weder von der Wählerschaft (Informatiker und andere Fachleute ausgenommen) kritisch betrachtet werden, noch von den Wahlhelfern, deren Aufgabe das eigentlich ist (Bericht der CCC-Wahlbeobachtergruppe von der Oberbürgermeisterwahl in Cottbus).
- Zum Öffentlichkeitsgrundsatz zählt natürlich auch fehlende Quellenoffenheit der Wahlcomputersoftware. Nur Quellenoffene Software kann theoretisch von jedem beurteilt werden. Bei dem Punkt ist auch die Unkäuflichkeit der Wahlcomputer selbst ein Problem - der "Normalsterbliche" muss sich auf das (offensichtlich minderwertige) Urteil der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt PTB verlassen, wenn diese nach der Prüfung eines einzigen Wahlgerätes ihr Urteil auf alle Stücke ausdehnt. Die notwendigen Programmier- und Lesegeräte werden bei der Abnahme ganz ignoriert.
- Die Nachprüfbarkeit einer Wahl ist in keiner Weise bei Wahlcomputern, wie den hier in Deutschland eingesezten, möglich - mal abgesehen von der Möglichkeit, die unter Umständen manipuliert abgespeicherten Stimmen nachzuzählen.
Folgendes Beispiel schildert die Problematik meiner Meinung nach passend:
Man stelle sich mal vor die Lottozahlen würde nicht mehr mit einem mechanischen Gerät gezogen werden, sondern mit einem "Ziehungscomputer" der einfach 6 unterschiedliche Zufallszahlen im Bereich 1-49 ausspuckt. Während man dann mit seinem 10 Euro Lottoschein Samstags vor dem Fernseher sitzt hätte man ständig das ungute Gefühl, dass jeder zweite Gewinn sowieso an einen Spezi der Lottogesellschaft geht, Aufsichtsbeamter hin oder her. Genau deshalb gibt es keinen Ziehungscomputer, obwohl dieser weniger fehleranfällig und billiger wäre als das mechanische Ziehungsgerät. Ausserdem hätten die Tipper das Ergebnis schneller. Das Misstrauen wäre einfach zu groß, die Zahl der Lottospieler würde deutlich zurückgehen. Wahlcomputer sind ähnlich, hier kann man im Gegensatz zu einer Urnenwahl, die man vollständig beobachten kann und darf, nicht nachvollziehen wie es zu dem Endergebnis kommt.
weitere Links:
Bundestagspetition "ersatzlose Streichung des § 35 Bundeswahlgesetz (Stimmabgabe mit Wahlgeräten)"
Chaosradio 117 - Der schleichende Untergang der öffentlichen Kontrolle
CCC Wiki - Wahlmaschinen
CCC Hauptseite mit einigen News zum Thema aus jüngster Vergangenheit
Jungewelt.de: jede Playstation ist besser gesichert
Der Wahlschrank
Wahlrecht.de: Wahlcomputer
Piratenpartei Deutschland: Wahlcomputer
Stern.de: Wagnis Wahlmaschine
c't: „Die Nicht-Lösung eines nicht existierenden Problems“
Zeit.de: Prozente nach belieben
Heute.de: "Vertrauen ist gut, Kontrolle nicht möglich"
Verbreitet dieses Anliegen bitte unter euren Bekannten: E-Mail-Vorlage
Ich will nicht hoffen, dass die Wahlurne auch in Deutschland zu Grabe getragen wird!