Sommers politischer Neuanfang



Aus der aktuellen Diskussion heraus, will ich allen interessierten hier ein Plattform anbieten, von grundauf neuzustricken. Ich würde vorschlagen Sommer87 fängt an.

Da wir von Grundauf neustricken, sollten wir mit so banalen Dingen wie Grundrechten anfangen?

Und immer schön eins nach dem anderen, wenn wir versuchen 20 Pullover gleicheitig zu stricken haben wir nachher 5 Torsos mit 13 Aärmeln und nur zwei Kopflöchern... Also Sommer erster Diskussionsvorschlag im Neuanfang?

Jan
Zum Nachschlagen:
Grundgesetz Art. 1-49
ohje, was hab ich da angefangen Hammer

Zu den Grundrechten hatte ich glaube ich schon was geschrieben.
Das Grundgesetz als wohl oberstes Grundrecht neben den Menschenrechten und sollte meiner Meinung nach weiter bestehen bleiben, so wie es ist.

Zu den Grundrechten fällt mir jetzt spontan nichts ein, was ich sagen soll.
Werde mal mein GG durchblättern und schauen, ob ich da was finde.
Art. 1 und Art. 20 sind durch die "Ewigkeitsklausel" festgelegt und unveränderlich.

Was mir beim lesen der ersten paar Artikel so eingefallen ist war, dass die Einhaltung der Grundrechte mehr befolgt und die Grundrechte an sich stärker geschützt werden sollten.
Dabei wäre ich dann aber schon bei innerer Sicherheit.

Ist dir irgendwas direkt bei den Grundrechten eingefallen, was du ändern würdest (auch an alle anderen)?

(heute 2 Stunden PoWi und kein Wort darüber gefallen unglücklich
Lehrer: "mal schaun, vll nächste Woche EINE Stunde")
Fangen wir also mal mit dem Grundgesetz an:

Wir wollen also Grundrechte im Grundgesetz verankern? Ich bin nicht dafür, das ganze Grundgesetz so zu übernehmen wie es existiert. Ich pick mal die mir wichtigsten Punkte raus:
  1. Die Würde des Menschen ist unantastbar.
  2. Wir bekennen uns darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
  3. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.


Die ersten beiden habe ich bei Dir auch herausgelesen. Doch schon bei dem letzten gibt es Diskussionsbedarf. Unser bisheriges Grundgesetz hat es nötig hier noch weiter zu differenzieren, was bei mir die Frage auslöst: Wann ist ein Mensch ein Mensch?
Also grundsätzlich müssen Art. 1 und Art. 20 GG bestehen bleiben.
Wir dürfen ja nicht gegen ein immer geltendes Recht verstoßen.

Die Verankerung der Grund- und Menschenrechte im Grundgesetz fände ich gut.

Soll sich dein Punkt 2 auf die geltenden Menschenrechte der UN beziehen und alle ihren Inhalten entsprechen?

Zu 3.:
Lese ich richtig heraus, dass z.B. ein Mensch der gegen die Menschenrechte verstoßen hat kein Mensch im gesetzlichen Sinne mehr sein sollte?
Wenn ja ginge das schon stark in Richtung der Strafgesetzbücher und Gerichtsordnungen.

Ich weiß jetzt nicht genau, ob du das so meinst.

Ich für mich würde in diesem Uusammenhang auch den "Einsatz" der Todesstrafe zur Diskussion bringen.
Persönlich bin ich für eine Todesstrafe, zwar nicht nach amerikanischem Vorbild, aber wer (z.B.) kleine Kinder misshandel, vergewaltigt und kaltblütig ermordet hat für mich kein Recht mehr auf ein Leben als Mensch.

Jeder Lehrer mit dem ich darüber diskutiert habe hat zwar gesagt, dass es gegen Art. 1 GG (Menschenwürde) und Art. 2 Abs. 2 (Recht auf Leben und Unversehrtheit) verstosse. Aber gerade deshalb sehe ich eine solche Person nicht mehr als Mensch, sondern als Täter, der mit den Mitteln des Rechtsstaates seiner Tat zweifelsfrei überführt wurde und somit eine seiner Tat entsprechende "Strafe" erhalten sollte.

Ich weiß, das sind Grenzfälle und ein Richter allein darf nicht über Leben und Tod bestimmen, da sonst eine Willkür entstehen würde, die den Rechtsstaat stürzen könnte.
Aber so wie es im Moment aussieht sollte es finde ich auch nicht weitergehen unglücklich

So, jetzt geh ich ins Bett.
Bitte schreibe noch mal, ob du wirklich darauf hinaus wolltest oder ob ich das falsch gesehen habe. Augenzwinkern
Ja, falsch gesehen Augenzwinkern 2. ist aus dem bisherigen Grundgesetz übernommen. "Vor" meint hier nicht zeitlich vor sondern "ihm gegenüber" also übertragen räumlich.

Zitat:
Original von sommer87
Persönlich bin ich für eine Todesstrafe, zwar nicht nach amerikanischem Vorbild, aber wer (z.B.) kleine Kinder misshandel, vergewaltigt und kaltblütig ermordet hat für mich kein Recht mehr auf ein Leben als Mensch.

Nicht das ich irgendwelche Sympathien mit Vergewaltigern hege, aber welcher Mensch, kann sich dazu erheben, andere Menschen dieses Status' zu entheben? Und die Durchführung der Todesstrafe wäre die extremste Form, der Entmenschlichung.

Daher ja meine Frage, was ist ein Mensch? Ab wann ist man ein Mensch? und Kann man einmal Mensch nicht mehr Mensch sein?

Zumindest auf die letzte Frage habe ich eine Antwort: Kein Mensch kann und darf einem anderen Menschen seine Grund- und Menschenrechte entziehen.

Zum Inhalt der Menschenrechte, ja ich meine die von Heinrich Heine nedergeschriebenen Menschenrechte. Aber sie sollten bei einem Neuanfang festgelegt werden. Im GG sind damit die im GG sebst genannten Menschenrechte gemeint. Entscheidend sind die Worte unveräußerlich und unverletzlich

Jan
ist der thread gerade frei, übe todesstrafe für unser neues regierungssystem zu diskutieren, oder wäre das Offtopic?
ich frage lieber, bevor ich das noch zuspamme unglücklich
Frage merken und dikutieren, sobald die aktuelle Frage gelöst ist. Aktuell diskutieren wir über dii Frage "Mensch, was ist das?"
Im Anschluss bietet sich natürlich eine Grunregel ala "Kein Mensch darf einen anderen Menschen töten" oder so als Diskussionsgrundlage an Augenzwinkern

Jan
erstmal ein Willkommen an LOED smile

Punkt 2 entspricht also eher den bereits existierenden Artikeln 1-20, die dann vll etwas umgestellt werden sollten?

Todeststrafe: das ist der Punkt, den ich diskutieren wollte.
Aber dazu dann später mehr...

zurück zu: "Mensch, was ist das?":
Ich versuch es jetzt mal so, wie ich es sehe:

Ein Mensch gilt ab dem Zeitpunkt seiner Geburt als Mensch und erlangt somit das Recht auf den Schutz seiner Person nach den geltenden Menschenrechten und die Pflicht zur Einhaltung eben dieser Menschen- und Grundrechte.
Vom Zeitpunkt der Zeugung bis hin zur Geburt ist der enstehende Mensch nach den Menschenrechten zu schützen.
Abtreibung auf Grund von persöhnlichen, sozialen, ethnischen oder medizinischen Problemen ist nach Gesprächen mit entsprechend ausgebildeten Fachärzten bis zum ... Monat erlaubt (gibt es da ne Angabe? Bin mir nicht sicher.).

Ein Mensch ist ein Indivituum und gilt unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Glauben, Sprache, Heimat, Herkunft, Gesundheitszustand oder religiöser oder politischer Anschauung als Mensch im Sinne der Grund- und Menschnrechte.

Bin mir immer noch nicht sicher, ob du darafu hinaus wolltest Augenzwinkern

Noch was Organisatorisches: wäre es dann nicht vll sinnvoller, die Artikel einzeln durch zu gehen und zu diskutieren?
Oder welches "System" hast du dir gedacht?
Zitat:
Original von kurellajunior
Nicht das ich irgendwelche Sympathien mit Vergewaltigern hege, aber welcher Mensch, kann sich dazu erheben, andere Menschen dieses Status' zu entheben? Und die Durchführung der Todesstrafe wäre die extremste Form, der Entmenschlichung.

@sommer
Richtig. Wer gibt dir das Recht dich mit dem Täter auf eine Stufe zu stellen?

Für mich ist Artikel 102 des Grundgesetzes unverzichtlich und auch nicht abschaffbar.

Man siehe § 211 und § 212 StGB (ich liebe es großes Grinsen ).
Darüber wollten wir doch im anschluss diskutieren Augenzwinkern

Zitat:
Original von iammrvip
@sommer
Richtig. Wer gibt dir das Recht dich mit dem Täter auf eine Stufe zu stellen?

Mir gibt niemand das Recht und ich hatte auch geschrieben, dass dieses Recht über Leben und Tod zu "herrschen" kein Mensch (Richter) haben darf.
(Im Grund wiederspreche ich mir somit selbst)

Aber dazu später gerne mehr.

"Mensch, was ist das?"
Als Mensch im juristischen Sinne gilt jedes Individuum, das man mit rechtsstaatlichen Mitteln belangen kann. Jedes Individuum, das seine Schuld prinzipiell eingestehen/einsehen könnte kann als Mensch definiert werden

Durch dieses Raster fallen dann Kinder, Geistig behinderte und ähnliche Fälle. Ich rede immer noch von Mensch im Juristischen Sinne, denn Menschen bleiben sie alle trotzdem noch. Nur kannst du sie nicht belangen. Problematisch wird es dann mit der Todesstrafe, denn nichtmal im juristischen Sinne darf ein Mensch einen anderen töten. Also darf man Verbrecher, die die Todesstrafe "verdienen" nicht mehr als Menschen einstufen, selbst wenn sie ihre Schuld eingestehen. Und da hängt schon eine Grauzone, ein Paradox gewissermassen.
mmh, interessante Überlegungen... Folgender Vorschlag

Ein Mensch ist, wer als Mensch identifiziert werden kann, wer identifiziert werden kann ein Mensch zu werden oder wer jemals als Mensch identifiziert wurde.

Zugegeben sehr philosophisch und rekursiv und auch nur ein erster Schuss, allerdings folgen daraus ein paar nette Fakten: Ein Fötus gilt als Mensch, sobald die Schwangerschaft festgestellt wird und ein Mensch kann niemals seinen Status als Mensch verlieren.

@all: Ich hatte nix geplant, war mehr ne spontane Idee und wollt mal gucken was draus wird. Das einzige was ich sinnvoll finde, ist immer nur ein Thema zu diskutieren...

@all die Zweite. Verweise auf existierendes Recht bitte immer verlinken, man sucht sich sonst tot... Augenzwinkern
GG Art.102
StGB § 211
StGB § 212
Zitat:
Original von kurellajunior
@all die Zweite. Verweise auf existierendes Recht bitte immer verlinken, man sucht sich sonst tot... Augenzwinkern
GG Art.102
StGB § 211
StGB § 212

Sorry....hab ich nicht dran gedacht. Da ich mich für Jura so sehr interessiere, hab so einige Paragraphen im Kopf.

Ich zitiere einfach mal hier rein (ist es besser glaub ich):

Zitat:
Art. 102 [Todesstrafe] GG
Die Todesstrafe ist abgeschafft.


Zitat:
§211 Mord
(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,
einen Menschen tötet.


Zitat:
§212 Totschlag
(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist auf lebenslange Freiheitsstrafe zu erkennen.

Auf Sommers politischer Neuanfang antworten !