Studiengebühren Hessen



Ich habe mal irgendwo gehört, dass es möglicherweise eine Regelung geben soll, Schülern mit einem 1er-Abischnitt die Studiengebühren zu erlassen.
Weiß da zufällig jemand mehr drüber?
Also ich hab irgendwo mal gelesen, dass die studiengebühren bei guten leistungen erlassen werden wenn z.b. das abi besser als 2.0 ist, -> vorläufig keine gebühren. wenn das vordiplom besser als 2.0 ist, -> keine weiteren gebühren und ggf rückerstattung der gebühren. und wenn das diplom besser als 2.0 ist, -> ggf rückerstattung der gebühren
allerdings war das schon 2006.

in der arbeitkammer steht auch einiges drin, kannst ja mal nachlesen
http://www.arbeiterkammer.com/www-685-IP-2062-AD-2062.html
Hm... dann sollte ich wohl nach Hessen wechseln ;-)

Was ist denn das schon wieder für eine bescheuerte Regelung?? Entweder sie ereheben Studiengebühren für alle und machen nur bei den Fällen 'ne Ausnahme, die sich's nicht leisten können, oder sie lassen's ganz bleiben...

Zumal der durchschnittliche Erfolg im Abitur mal ganz und gar nix mit der Eignung für's Studier'n zu tun hat - ganz zu schweigen von der Berechtigung zum kostenlosen Studieren...
Abraxas, ich stimm dir da vorbehaltlos zu, aber wenn es schonmal solche Lücken gibt, sollte man sie auch nutzen! Augenzwinkern

@symphonie: Kann es sein, dass sich dein Link nur auf Österreich bezieht? Kopf kratz
ups, entschuldigung... unglücklich da stand eigentlich hessen, drum hab ich den artikel nur überflogen...

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