Urheberrechtshinweis zu Bild- und Schriftmaterial



Urheberrechtshinweis zu Bild- und Schriftmaterial



Liebe User,

Photos und Bilder im Internet genießen in der Regel urheberrechtlichen Schutz.
Sie dürfen nicht ohne Genehmigung des Rechteinhabers auf der eigenen Webseite veröffentlicht werden.


Auszüge aus dem UhrG:
Zitat:
Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes, sind also unantastbar ohne die Einverständniserklärung des Künstlers.


Zitat:
Der ausübende Künstler hat das Recht, in Bezug auf seine Darbietung als solcher anerkannt zu werden. Er kann dabei bestimmen, ob und mit welchem Namen er genannt wird.


Zitat:
Der ausübende Künstler hat das Recht, eine Entstellung oder eine andere Beeinträchtigung seiner Darbietung zu verbieten, die geeignet ist, sein Ansehen oder seinen Ruf als ausübender Künstler zu gefährden.



Ich weise desweitern darauf hin, dass laut dem OLG München, Urteil vom 09.11.06, Az.: 6 U 1675/06 folgende Rechtslage geltend ist:
Zitat:
Gegen den Betreiber eines Forums für den Meinungsaustausch im Internet besteht kein Unterlassungsanspruch wegen Verstoßes gegen das Urheberrecht, wenn ein Nutzer einen urheberrechtlich geschützten Kartenausschnitt in seinen Beitrag einbindet. Der Forenbetreiber ist weder Täter noch Teilnehmer einer Urheberrechtsverletzung.


Das bedeutet, im Falle einer Anklage aus Gründen mangelnder Verzichtserklärung durch den Urheber, ist der Verfasser selbst zur Rechenschaft zu ziehen.
Um das für jeden hier deutlich zu machen: Wenn überhaupt, hafter IHR selbst!



Liebe Grüße,

Jan

Auf Urheberrechtshinweis zu Bild- und Schriftmaterial antworten !